Neue Regelungen für das Musical „SHREK“
Am 28. März 2025 hat uns der Verlag mitgeteilt, dass für das Musical „SHREK“ keine Vorabgenehmigungen mehr erforderlich sind, wie es früher der Fall war. Es muss lediglich die vertraglich geregelte Namensnennung auf Drucksachen sowie die entsprechenden Schriftgrößen und Anordnungen beachtet werden. Alle anderen Details, einschließlich Kostüm, Maske und Bühnenbild, müssen nicht mehr abgestimmt werden.
Auf eine Nachfrage zu ungewöhnlichen Kostümen (wie ein Shrek in Pink) kam die Rückmeldung, dass solche kreativen Ideen erlaubt sind – ein Foto wird aber bei einem Shrek-in-Pink ausdrücklich für private Zwecke gewünscht 🙂
Kurz gesagt: Solange die Inszenierung nicht das Original kopiert, sind der Kreativität keine Grenzen mehr gesetzt.