KompaQt

Wichtige Projektinfos für CAG Mitglieder

Hausordnung Vereinsheim

VonTWH

Sep. 2, 2026

Version 20200812

Folgende Regeln sind für alle Nutzer und Besucher dieser Räumlichkeiten verbindlich:

  • Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt.
    Für Raucher steht außerhalb des Gebäudes eine gekennzeichnete Fläche zur Verfügung.
  • Offenes Feuer ist untersagt.
  • Störende Geräusche, z.B. starkes Türenwerfen, lärmendes Treppenlaufen und laute Unterhaltung im Treppenhaus sind zu unterlassen. (Treppenhaus ist kein Aufenthaltsraum)
  • In der Zeit von 22:00-8.00 sowie 13:00-15:00 ist Zimmerlautstärke einzuhalten.
  • Zulässige und vom Vorstand genehmigte Feiern sind den Mitbewohnern/Mitnutzern des Gebäudes im Vorfeld anzuzeigen. Auf jeden Fall ist ab 22 Uhr die Ruhezeit einzuhalten.
  • Motorfahrzeuge dürfen nicht auf dem Betriebsgrundstück abgestellt werden. Die Nutzung der durch die CAG angemieteten Stellplätze ist mit dem Vorstand abzustimmen.
  • Fahrräder dürfen nicht im Hausflur abgestellt werden und nicht an die Hauswand gelehnt werden.
  • Einrichtung und sämtliches Inventar sind sorgfältig zu behandeln. Inventar darf nicht mit nach draußen genommen werden. Eventuell verursachte Schäden sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.
  • Sämtliche mitgebrachten privaten Gegenstände sind nach der Nutzung wieder mit nach Hause zu nehmen. Für Schäden an privaten Gegenständen wird generell keine Haftung übernommen. Privateigentum, welches als Leihgabe dem Verein zur Nutzung gestellt wird, muss als Privateigentum gekennzeichnet sein. Eine Nutzung von Privateigentum ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vorstands oder des Besitzers möglich.
  • Die Räumlichkeiten sind nach jeder Nutzung ordentlich und sauber zu hinterlassen. Dazu gehört, dass sämtliche Abfälle ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. Benutze Gegenstände sind an den für sie vorgesehen Platz zurück zu räumen. Geschirr ist nach Benutzung zu reinigen. Alle Fenster und Türen sind zu verschließen. Licht sowie sämtliche elektronischen Geräte müssen ausgeschaltet werden.
  • Die Räumlichkeiten sind nur mit sauberen Schuhen zu betreten.
  • Die sanitären Einrichtungen sind sauber zu halten. Es ist untersagt, Küchenabfälle, Fette/Öle sowie sonstige nicht zweckbestimmte Gegenstände in die Toiletten oder Ausgussbecken zu werfen. Eine etwaige Verstopfung ist dem Vorstand sofort mitzuteilen.
  • Die Betätigung des Lastenaufzuges und des Rolltores ist ausschließlich den hierzu vom Vorstand autorisierten Personen gestattet. Der Lastenaufzug dient nicht zur Beförderung von Menschen.

Von TWH

1. Vorsitzender d. Vorstands