KompaQt

Der Newsblog für Vereinsmitglieder der CAG

PLANUNG JAHRESABSCHLUSS 2025

VonTWH

Okt. 31, 2025

Liebe Mitglieder,

diese Information betrifft ausschließlich diejenigen von Euch, die im Laufe des Jahres Auslagen für den Verein hatten und diese erstattet bekommen möchten.

Während viele von Euch im Dezember bereits in Weihnachtsstimmung sind, beginnt für den Vorstand die intensive Phase der Jahresabschlussarbeiten. Um sicherzustellen, dass wir sauber und rechtzeitig abschließen können, benötigen wir Eure Unterstützung und Aufmerksamkeit.


Wichtige Fristen für Kostenerstattungen

➡️ 14.12.2025 – Registrierung aller Kosten

Bitte registriert alle Ausgaben des Jahres 2025 bis spätestens 14.12.2025 über den Kostenantrag im Mitgliederbereich.

  • Die Anträge werden zeitnah geprüft
  • Nach Genehmigung könnt Ihr Eure Belege direkt hochladen und abrechnen

Wichtig:
Kosten, die bis zum 14.12. entstanden sind, aber nicht registriert wurden, können nicht mehr erstattet werden.
Bitte plant daher rechtzeitig Zeit ein, damit wir Rückstellungen bilden können.

Hinweis:
Kosten für den Kiosk werden weiterhin erstattet, sofern sie zeitnah (siehe Fristen unten) abgerechnet werden.

📧 Bei Unsicherheiten: VORSTAND@cagev.com
📹 Anleitung „Kostenanträge“: https://youtu.be/QyhpWzvFWMc?si=5naki5Q0NS2Ff6Tt


➡️ 19.12.2025 – Upload aller Belege

Bis spätestens 19.12.2025 müssen alle zugehörigen Belege im Mitgliedsbereich hochgeladen sein.

Der Kassenwart wird an dem Wochenende (20/21.12.) die letzten Auszahlungen für 2025 vornehmen.

Nicht vollständig abgerechnete Anträge müssen wir anschließend ablehnen, damit wir einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss sicherstellen können.


Weitere Hinweise

  • Ticketbuchungen sind weiterhin durchgängig über den Shop möglich.
  • Die letzte Rechnung 2025 wird am 31.12. nachmittags erstellt.
  • Auszahlungen für 2026 starten wieder ab Januar.

Warum diese Regeln?

Auch ein gemeinnütziger, steuerbefreiter Verein muss sehr präzise bilanzieren.
Steuerbefreit heißt nicht kontrollfrei.

Wichtiger Hintergrund:

  • Der Verein muss dem Finanzamt regelmäßig die Gemeinnützigkeit nachweisen
  • Dazu gehören korrekte Buchführung und lückenlose Belege
  • Fehler können zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit und Steuernachforderungen führen
    (= CAG wäre pleite)

Darum benötigen wir Eure Mithilfe — gemeinsam sorgen wir für Transparenz und einen sauberen Jahresabschluss.


Vielen Dank für Euer Verständnis, Eure Unterstützung und Euren Einsatz für den Verein!

Euer Vorstand

Von TWH

1. Vorsitzender d. Vorstands

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert